Hier einige der widersinnigsten und "gröbsten" Konflikte, die im Laufe der Zeit zum Vorschein gekommen sind.

Berufsordnung der Landesapothekerkammer Brandenburg vom 22.10.11 - Auszug -

Präambel

Apothekerinnnen und Apothekern obliegt die ordnungsgemäße Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln. Hierdurch erfüllen sie eine öffentliche Aufgabe. ...

§ 1 Allgemeine Pflichten

(1) Apothekerinnen und Apotheker sind verpflichtet, ihren Beruf verantwortungsvoll und gewissenhaft auszuüben und in ihrem gesamten Verhalten dem ihnen im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit entgegengebrachten Vertrauen gerecht zu werden. Sie haben das Ansehen und das Interesse des Berufsstandes zu wahren. Die Wahrnehmung wirtschaftlicher Interessen dürfen den öffentlichen Versorgungsauftrag sowie das Ansehen und die Stellung als Heilberufsangehöriger nicht beeinträchtigen.
„Fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker“

Ist nur ein Werbespruch, der wohl nicht für alle gilt.

SMS vom 26.09.11 11:53

Bringe deine Rezepte bitte woanders hin.

SMS vom 26.09.11 13:11

Nein, bitte bringe deine Rezepte woanders hin. Du hast eine Apotheke um die Ecke. Hör auf mich zu belästigen.

Email vom 26.09.11 21:42

Dass ich keinen Patienten bediene der mir wertvolle Zeit klaut, indem er mich vors Arbeitsgericht zerrt, ist wohl auch verständlich.

Brief vom 15.11.11 (datiert auf den 11.11.11 - kein Witz)

... erteile ich dir hiermit Hausverbot für alle meine Grundstücke.

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Nach einem Herzinfarkt am 18.09. und stationärem Aufenthalt wurde ich am 23.09. entlassen und war am 26.09. beim Hausarzt, der sich in unmittelbarer Umgebung befindet. Ich wollte den Lieferservice in Anspruch nehmen und war ja auch Kunde seit Jahren.

Da es einen öffentlichen Auftrag zur Versorgung gibt und ich per SMS bestellen wollte und eben durch besagten Lieferdienst versorgt werden wollte, hätte jeder persönliche Kontakt vermieden werden können. Die Kündigungsschutzklage ist wohl verständlich und sollte auch kein Hinderungsgrund darstellen.

Das Hausverbot welches nach Ablauf der Auflagen aus dem Gewaltschutzverfahren erlassen wurde, sollte mich wiederum fernhalten und beinhaltet somit eine weitere Weigerung ihrem Auftrag zur Versorgung mit Medikamenten nachzukommen.

Es scheint, dass persönliche Interessen nicht erwähnenswert sind und somit keine Anwendung finden. Ein Glück für mich, dass sie nicht Ärztin geworden ist und gerade Dienst hatte, als ich meinen Herzinfarkt hatte.

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An dieser Stelle ein Dank an alle Bekannten, Freunde, "Verwandten" und Kollegen, die sich außerstande sahen, sich wenigstens zu verabschieden. Blanken Hass, Abscheu und Ignoranz von erwachsenen Menschen zu erfahren, die einem nicht einmal mehr die Gelegenheit geben sich zu verteidigen, ist mehr als unangenehm. Aber auch dieses ist Teil des perfiden Plans zur Vernichtung meiner Person. Schade, dass ich mein Trinkgeld den Kollegen geopfert habe zum größten Teil.

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